Gemaltes Stillleben mit Pergament, Federkiel, Tintenfass und Kerze auf einem Schreibtisch

Das Zölibat in der frühen Kirche

In der frühen Kirche gab es kein verpflichtendes Zölibat für alle Geistlichen. Einschränkungen wurden nach und nach eingeführt, und das war ein Prozess über viele Jahrhunderte, keine einzelne Entscheidung.

Deshalb lässt sich die Geschichte des Zölibats nicht auf eine Vorschrift oder ein Datum verkürzen. Wer von späteren Beschlüssen liest, sollte sie als Schritte auf einem langen Weg verstehen.

Das Zweite Laterankonzil im Jahr 1139

Das Zweite Laterankonzil im Jahr 1139 gilt als der Moment, in dem das Zölibat für Geistliche der lateinischen Kirche verbindlich wurde. Das Konzil erklärte zudem bestehende Ehen von Geistlichen für ungültig.

Historikerinnen und Historiker beschreiben dieses Jahr als Endpunkt einer langen Entwicklung und nicht als ihren Anfang. Der Beschluss hatte also Vorläufer, auch wenn er einen deutlichen Einschnitt markiert.

Mit dem Beschluss war die Regel jedoch noch nicht überall durchgesetzt. Im Mittelalter wurde sie unterschiedlich streng befolgt, und viele Geistliche trennten sich nicht von ihren Familien. Das Kirchenrecht und die Alltagspraxis klafften damit zunächst auseinander.

Vom Konzil von Trient bis zum Codex von 1917

Im 16. Jahrhundert bekräftigte das Konzil von Trient das Zölibat in der Zeit der Reformation. Die Regel blieb also bestehen, während in Europa heftig über die Gestalt der Kirche gestritten wurde.

Eine weitere wichtige Station ist der Codex des Kirchenrechts von 1917, der die Regel im kirchlichen Recht festigte. Was sich über Jahrhunderte aus einzelnen Entscheidungen ergeben hatte, erhielt damit einen festen Platz in einem Gesetzbuch.

Disziplin und nicht Dogma

Das Zölibat ist eine kirchliche Disziplin und kein Dogma. Es betrifft die Ordnung und Lebensregeln der Geistlichen, nicht Glaubenswahrheiten. Das zeigt sich auch daran, dass die Ostkirchen andere Regeln haben als die lateinische Kirche.

Wer vom Zölibat der Priester spricht, sollte deshalb immer dazusagen, welche Kirche gemeint ist. Mit demselben Begriff sind nicht überall dieselben Regeln verbunden.

Dieser Text ist ein kurzer geschichtlicher Überblick. Er stammt von einem unabhängigen Informationsangebot, das keine Organisation ist und keine Betroffenen vertritt. Bei Fragen zu den rechtlichen Folgen einer persönlichen Familiensituation hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht, bei Fragen rund um Kinder und Jugendliche das zuständige Jugendamt.